Allgemeine Geschäftsbedingungen – Air Ambulance 24 GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Ambulanzflugdienst Augsburg schriftlich bestätigt worden sind.

1. Anmeldung / Vertragsschluss

Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn seitens des Kunden das Angebot des Ambulanzflugdienstes Augsburg schriftlich oder per E-Mail angenommen wird. Bis zur schriftlichen Annahme des Angebotes durch den Kunden bleibt die angebotene oder vermittelte Beförderungsleistung freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fluges. Danach vorbehaltlich der technischen und meteorologischen Durchführbarkeit, der Erteilung aller Verkehrsrechte, Slots sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen.

2. Beförderungsbedingungen

Die Leistung des Ambulanzflugdienstes Augsburg erfolgt gemäß des Angebots des Ambulanzflugdienstes Augsburg. Unvorhersehbare Zusatzkosten wie Kriegsrisikoversicherungen, Royaltys, Spätöffnungsgebühren, Einteisungskosten etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der Streckenführung, der Flugdaten und Flugzeiten können entsprechend des Mehraufwandes und anfallender Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

3. Haftungsbeschränkung

Die Beförderung der Fluggäste, Gepäck oder Cargo unterliegt dem Warschauer Abkommen. Für höhere Gewalt, insbesondere meteorologische Bedingungen, Streik, Krieg oder Sabotage haftet der Ambulanzflugdienst nicht.

4. Flugzeiten

Die in den Angeboten/Auftragsbestätigungen angegebenen Flugzeiten sind reine Flugzeiten, ohne Berücksichtigung der Zeiten des Check-in/-out sowie meteorologischer Bedingungen.

5. Dokumentation durch den Passagier

Der Passagier ist verpflichtet alle notwendigen Ein-und Ausreisedokumente und sonstige Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind. Der Ambulanzflugdienst Augsburg hat das Recht, die Beförderung von Passagieren oder Fracht zu verweigern, welche die maßgeblichen Vorschriften und Bestimmungen nicht befolgen oder deren Urkunden und Ein- und Ausreisedokumente unvollständig sind. Der Ambulanzflugdienst Augsburg haftet nicht für den hieraus entstehenden Schaden.

6. Stornierungsgebühren

Bei Stornierung eines Fluges oder einer Teilstrecke durch den Kunden oder bei Transportunfähigkeit des Patienten fallen folgende Stornogebühren an:

  • ab Buchung bis 96 Stunden vor geplantem Abflug 5 % des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjet 1.500,00 €, für Challenger 3.000,00 €.
  • unter 96 bis 48 Stunden vor geplantem Abflug 20% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjet 2.500,00 €, für Challenger 6.000,00 €.
  • unter 48 Stunden bis 24 Stunden vor geplantem Abflug 40% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjet 2.750,00 €, für Challenger 10.000,00 €.
  • unter 24 Stunden vor geplantem Abflug 60% des Charterpreises, jedoch mindestens für King Air und Learjet 3.000,00 €, für Challenger 15.000,00 €.

Sofern zusätzliche Kosten für Catering, Flughafengebühren, Überflugsgenehmigungen, Bereitstellung oder Positionierung usw. angefallen sind, werden diese zusätzlich angerechnet.

7. Zustand des Patienten

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Patienten vor oder während des Fluges oder wird festgestellt, dass der Patient nicht transportfähig ist, behält sich der Ambulanzflugdienst Augsburg vor, den Patienten vor Ort in ärztliche Behandlung zu verbringen oder den nächstgelegenen geeigneten Flughafen anzufliegen. Muss der Patient vor dem Abflug oder am Notlandeort ärztlich behandelt werden, haftet der Ambulanzflugdienst Augsburg nicht für die hierdurch entstehenden Kosten. Die Behandlung des Patienten erfolgt auf dessen eigene Kosten.

8. Vermittler / Brokeraufträge

Sofern der Ambulanzflugdienst Augsburg im Auftrag eines Vermittlers/Brokers für Dritte tätig ist, haftet der Vermittler/Broker gegenüber dem Ambulanzflugdienst Auftrag neben dem Auftraggeber.

9. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen mindestens 2 Werktage vor dem Abflug fällig. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist der Ambulanzflugdienst Augsburg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins beläuft sich auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung werden 15 € berechnet. Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

10. Schriftformklausel

Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Darüber hinaus bedarf auch eine Änderung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12. Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstand ist Augsburg

Wir arbeiten mit namhaften Partnern zusammen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Bei uns können Sie alle relevanten Themen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner (Wir sprechen deutsch und englisch) klären. Bei Fragen sind wir 24 Stunden (365 Tage im Jahr) für Sie unter folgender Telefonnummer erreichbar: